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§ 1

1. Der Club führt den Namen „Mandolinen-Club Lautenthal von 1920“.

2. Der Club ist vermögensrechtlich selbstständig und wird n i c h t in das Vereinsregister eingetragen.

3. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember.

 

§ 2

1. Der Club ist unpolitisch.

 

§ 3

1. Der Club hat sich die Liebe zur Musik, zur Harzer Heimat und die Weitergabe von Musik und Brauchtum zur Freude und Entspannung unserer Mitmenschen zu eigen gemacht. Freude bereiten und Freude erleben ist die sich selbst gestellte Aufgabe.

2. In Auswirkung dieser Aufgabe unterhält der Club

a) eine Musikgruppe,

b) eine Singgruppe und

c) eine Heimatgruppe (Brauchtumsgruppe).

Diesen drei Gruppen steht ein gewählter Musikleiter vor. Die Angehörigen dieser Gruppen gelten allgemein als die aktiven Mitglieder.

3. Der Club kennt auch Mitglieder als Freunde und Förderer im Sinne seiner Aufgaben und Ziele. Sie werden allgemein als passive Mitglieder bezeichnet.

 

§ 4

1. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag, über den der Vorstand entscheidet.

2. Die Mitgliedschaft endet durch den freiwilligen, schriftlichen Austritt oder durch Ausschluss.

3. Der Vorstand kann auf Antrag der Hauptversammlung ein Mitglied ausschließen, ein Vorstandsmitglied von seinem Amt entbinden, das auch fernerhin kein Amt bekleiden darf, wenn es sich einer unehrenhaften Handlung schuldig gemacht oder die Interessen des Clubs verletzt hat, oder 6 (sechs) Monate mit der Zahlung der Beiträge im Rückstand ist.

4. Jedes Mitglied ist wahl- und stimmberechtigt. Die Ausübung der Mitgliedschaft ist jedoch nicht übertragbar.

5. Mitglieder, die sich im Club besonders verdient gemacht haben, können auf Antrag von Mitgliedern durch die Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

6. Über die Ehrung von Jubilaren und aus anderen Anlässen sowie Persönlichkeiten außerhalb der Club-Mitgliedschaft – Ständchen, Präsente oder entsprechend – entscheidet der Vorstand nach.

 

§ 5

1. Die Beiträge für Mitglieder werden der Höhe nach von der Hauptversammlung durch Mehrheitsbeschluss bestimmt. Sie sind für aktive und passive Mitglieder gesondert festzulegen. Bis zu anderem Beschluss einer Hauptversammlung betragen sie  j ä h r l i c h

a)           für aktive Mitglieder                 EURO 12,00 €

b)           für passive Mitglieder               EURO 24,00 €

Dem Kassenführer ist eine schriftliche Einzugsermächtigung für den einmal jährlich stattfindenden
Beitragseinzug zu erteilen.

 

§ 6

1. Die Haftung der Mitglieder für das Clubvermögen bleibt auf die Beitragspflichtigen beschränkt.

 

 

§ 7

1. Der Club wird von einem in der Hauptversammlung gewählten Vorstand geleitet.

2. Dieser Vorstand besteht aus:
- Vorsitzende/n

- stellvertretende/n Vorsitzende/n

- Musikleiter/in

- Schriftführer/in

- Kassenwart/in

- 1 Beisitzer/in

- Ehrenvorsitzenden
Der Verein wird vertreten durch Vorsitzende/n, stellvertretende/n Vorsitzende/n und Kassenwart/in.
Jeder von Ihnen ist alleine Vertretungsberechtigt.

3. Der Musikleiter handelt für sein Aufgabengebiet eigenverantwortlich und selbstständig.

4. In allen anderen Fragen, einschließlich clubinterner Veranstaltungen, handelt der Vorstand gemeinsam. Wird keine volle Übereinstimmung in einem Punkte der Aufgaben erzielt, entscheidet Mehrheitsbeschluss. Stimmengleichheit besagt Ablehnung.

5. Der Vorstand ist ermächtigt, zur Durchführung besonderer Aufgaben Mitglieder zu sich zu berufen und hinzuzuziehen. Diese Mitglieder haben aber im Vorstand hierbei kein Stimmrecht und können nur beratend wirken.

6. Alle Ämter sind echte Ehrenämter.

7. Der Vorstand hat die Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) einzuberufen. Er setzt die Tagesordnung fest und führt den Vorsitz.

 

§ 8

1. Die Mitglieder des Vorstandes werden in der Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit in schriftlicher, geheimer Abstimmung gewählt.

2. Die Wahl kann auch durch Zuruf oder Handzeichen erfolgen, wenn von keiner Seite Widerspruch erhoben wird.

3. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Eine Ausnahme bildet hier die Position des (der) Musik-, bzw. Chorleiter. Wiederwahl sämtlicher Vorstandsmitglieder ist grundsätzlich zulässig.

4. Der Vorstand lässt durch die Versammlung 2 Kassenprüfer wählen. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre, wobei jährlich ein Wechsel des längeramtierenden  Prüfers stattfinden soll.

 

§ 9

1. Die Kassenprüfer haben mindestens einmal im Jahr die Kassen- und Buchführung des Kassenwartes zu prüfen.

 

§ 10

1. Die Hauptversammlung findet alljährlich im Januar statt.

2. Der Vorstand hat in der Hauptversammlung den Geschäfts- und Kassenbericht vorzulegen.

3. Die Kassenprüfer geben den Revisionsbericht.

4. Die Hauptversammlung beschliesst auf Antrag der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes in einem Wahlgang. Der Antrag hierzu ist in der Hauptversammlung zu stellen. Er erfolgt im Anschluss an den Revisionsbericht der Kassenprüfer durch die Kassenprüfer.

5. Aus besonderen Anlässen kann der Vorstand eine ausserordentliche Versammlung einberufen. Der Vorstand hat eine solche einzuberufen, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies verlangen.

6. Über jede Sitzung des Vorstandes und der Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, deren Richtigkeit durch den Vorsitzenden und Schriftführer durch Unterschrift bestätigt wird.

​

§ 11

1. Über alle Anträge entscheidet die Versammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Die erschienenen Mitglieder sind grundsätzlich beschlussfähig.

 

§ 12

1. Anträge auf Änderung dieser Satzung müssen jeweils mindestens 4 Wochen vor der Hauptversammlung beim Vorstand vorgelegt werden und sind mit der Tagesordnung bekanntzugeben.

 

§ 13

1. Über eine Auflösung des Clubs kann nur eine ausserordentliche Hauptversammlung mit einer Stimmenmehrheit von ¾ der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder beschliessen. Diese Versammlung hat im Falle des Auflösungsbeschlusses gleichfalls über das Clubvermögen und dessen Versendung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zu beschliessen.

 

§ 14

1. Diese Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung am 26.01.2002 in diesem Wortlaut einstimmig beschlossen. Sie ist seit dem 26. Januar 2002 verbindlich gültig. Sie ist jedem Mitglied auszuhändigen.

 

 

Die Beschlussfassung dieser Satzung mit einstimmiger Annahme in der Hauptversammlung am 24.09.2022 wird durch den amtierenden Vorstand dieser Versammlung nachstehend durch Unterschrift bestätigt:

 

 

  • Vorsitzender: Ulf Hemmerling

  • 2. Vorsitzende: Cornelia Dege

  • Musikleiterin: Astrid Müller

  • Schriftführerin: Britta Godesberg

  • Kassenführer: Ulf Hemmerling

  • Beisitzer: Bernd Köhler

  • Ehrenvorsitzender: Erwin Lüttgering

 
Bergstadt-Lautenthal, 24. September 2022

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